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Alt 01.08.2008, 10:37
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Helmut,

ich sehe das ganz ähnlich wie du.
Dieser unsachgemäße Einbau des Zählers führt bei dir nun auf Grund der Schätzung zu einer erhöhten Nachzahlung, da wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, der Gesamtverbrauch mit auf deine Wohneinheiten umgelegt wurde, bzw. pauschal ermittelt wurde und in beiden Arten dein zurückhaltender Verbrauch nicht berücksichtigt ist.

Somit ist es nicht dein Verschulden, dass deine Abrechnung falsch ist.

Ich würde gegen die Abrechnung definitiv einen Einspruch einlegen und auf dein bisheriges und nachhaltig sparsames Heizverhalten hinweisen.
Hierbei kannst du auch erwähnen, dass die Preissteigerungsrate der Rohstoffe auch mitberechnet werden dürfte. Dann wärst du ggf. bei 22 - 25 (geschätzt) Cent/m² - aber noch weit von 40 Cent/m² entfernt.

Wenn du deinen gut begründeten Einspruch einlegst hast du auch das Recht die Nachzahlung vorerst zurückzuhalten. Zumindest gilt dies für den Differenzbetrag aus 19 Cent/m² und 40 Cent/m².

Sag mir mal bescheid, wie es bei dir weitergeht und wenn du noch weitere Fragen hast, dann stehe ich dir gerne mit meinem Wissen zur Verfügung!


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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