Hallo,
ich habe hier mal den Artikel zum Thema Modernisierung aus unserem Mietrecht Ratgeber herausgesucht:
Modernisierung
Dort werden eigentlich alle Fragen beantwortet:
Eine Mietanpassungen ist nach der Modernisierung möglich. Die Moderniseirungskosten können auch teilweise und in gesetzlich vorgeschriebener Form auf den Mieter umgelegt werden.
Kosten für Verunreinigungen, etc. hat natürlich der Vermieter zu tragen.
Wichtig: Die Modernisierung verlangt strickte Formvorschriften! Auch dies ist dem oben verlinkten Artikel zu entnehmen!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach