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Alt 18.01.2010, 21:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung

Hallo Mopri,

auch bei einer vorzeitigen Auflösung eines Vertragsverhältnissen entgegen der gesetzlichen Fristen, sind die vertraglich festgelegten Schönheitsreparaturen zum Zeitpunkt des Auszugs vorzunehmen.

Ausgenommen hiervon sind natürlich die nicht selbst verschuldeten Mängel, die vermutlich innerhalb der Mängelanzeige dargelegt wurden.

Welche Schönheitsreparaturen noch auszuführen sind, sollte dem Mietvertrag entnommen werden können.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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