AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage:
Hat man als Mieter das Recht, die bei Verstreichung der Frist zur Behebung der Mängel angekündigte fristlose Kündigung vorzuziehen, wenn sich abzeichnet, dass der Vermieter nicht beabsichtigt, den Mangel in der vorgegebenen Frist zu beseitigen?
Herzlichen Dank
|