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Alt 20.01.2010, 17:07
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Pflichten des Mieters bei Auszug nach fristloser Kündigung

Hallo mopri,

von einer fristlosen Kündigung vor Ablauf der Nachbesserungsfrist der Mängel würde ich abraten.

Auch wenn es sich "abzeichnet", dass der Vermieter die Mängel nicht beseitigt, so ist es dennoch nicht ausgeschlossen - und wie sagt man so schön:

Man hat schon Pferde kotzen sehen.

Darüberhinaus fehlt auch der Grund für die fristlose Kündigung, da sie nicht auf die nicht beseitigten Mängel bezogen werden kann, solange die Frist zur Beseitigung noch läuft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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