AW: Vermieter erneuert noch guten Bodenbelag nach Auszug
Ein Brandfleck und ein Schnitt von 10 cm Länge in einem PVC Boden gehören leider nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache. Hier ist der Mieter sicherlich zum Schadensersatz verpflichtet.
Die richtige Vorgehensweise wäre gewesen, dass der Schadensverursacher die Möglichkeit zur Reparatur/Ersatz erhält. Lehnt er ab, dann darf der Vermieter den Schaden beheben lassen. Aber hier gilt alt für neu, er müsste sich bei einem PVC-Belag von 5 Jahren einen Abschlag von rund 50% gefallen lassen, denn die Lebensdauer solcher Auslegeware liegt bei 10 - 12 Jahren.
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