Zitat:
Zitat von Mopri
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe da eine spannende Frage:
Ich habe meinem Vermieter eine Frist zur Beseitigung mehrerer Mängel in meiner Wohnung gesetzt und meine fristlose Kündigung bei Verstreichen der Frist angedroht.
Der Vermieter hat bereits signalisiert, dass er die Frist verstreichen lassen wird.
Nun die Frage: Kann ich bei meiner vermutlich bevorstehenden fristlosen Kündigung auf die Schönheitsreparaturen bei Auszug verzichten oder bin ich ungeachtet dessen zu diesen verpflichtet.
Herzlichen Dank !
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Drohen können Sie soviel Sie wollen. Aber die Drohung in die Tat umsetzen können Sie nur ohne Risiko, wenn die Mängel derart sind, dass Ihnen ein weiteres Wohnen nicht zugemutet werden kann. D.h. im Klartext, dass Sie in 99% aller Fälle den kürzeren ziehen werden.
Der einzig legale Weg, um einen Vermieter bei berechtigten Wohnungsmängeln, die während der Mietzeit aufgetreten sind, in die Spur zu bringen, ist das Instrument der Mietminderung.