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Alt 25.01.2010, 11:59
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Außenjalousien? Wer zahlt die Reparatur?

Hallo puhbaer,

wenn eine Wohnung mit Außenjalousien angemietet wurde, dann ist diese meiner Meinung nach auch als Bestandteil des Mietverhältnisses anzusehen. Somit hast du ein Recht auf die Reparatur der Außenjalousie.

Anders wäre es, wenn bei Einzug keine Jalousien installiert wären. Dann gälte der Leitsatz: "Gemietet wie gesehen".

Ich würde meinen Vermieter auf den Missstand hinweisen. Und auf keinen Fall auf eigene Faust einen Handwerker beauftragen. Hier gilt im Notfall: "Wer den Handwerker ruft zahlt ihn", sollte der Vermieter die Reparatur ablehnen.

Also mit dem Vermieter in Kontakt treten und auf eine Reparatur drängen unter Auflegung einer Frist zur Beseitigung des Mangels.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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