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Alt 20.02.2024, 22:20
Kingpinamir1985 Kingpinamir1985 ist offline
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Standard BKA-Guthaben vom Vermieter angerechnet rechtens?

Moin Leute,
Ich hoffe, dass ich hier schnell Klarheit bekommen kann durch euch.

Ich habe für das Jahr 2022 ein Guthaben von ca. 970€ berechnet bekommen. Dieses hätte ich zum 01.02.2024 auf mein Konto überwiesen bekommen haben. Dies ist natürlich nicht passiert. In dem Schreiben stand der Hinweis, dass das Geld auf mein Konto überwiesen wird, sollten keine Mietrückstände bestehen.

Da ich das Geld auch am 02.02.2024 noch nicht auf mein Konto hatte, habe ich der Hausverwaltung / Vermieter eine Mail mit einer Frist bis zum 16.02.2024 für die Zahlung gegeben.

Heute habe ich dann eine Mail mit folgendem Text erhalten:

Sehr geehrter Herr XY,

Ihr Mieterkonto weist nach Verrechnung des Guthabens mit dem Rückstand ein Guthaben i.H.v. € 89,85 auf.

Der Rückstand setzt sich aus Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung für 2020 € 665,24 und der Weiterbelastungsrechnung für die von Ihnen verursachte Verstopfung des WC’s € 205,73 zusammen (die Rechnung haben Sie seinerzeit erhalten).

Dieses Guthaben € 89,85 werden wir Ihnen in den nächsten Tagen auszahlen.

Bitte entschuldigen Sie die verspätete Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen"

Nun mein Anliegen, weshalb ich damit ganz und gar nicht einverstanden bin.

Gegen die in dem Zitat genannte Forderung der BKA aus 2020 in Höhe von 665,24€ hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und die Rechnungen für die entstanden kosten angefordert, welche ich bis heute nicht erhalten habe!

Bezüglich der Förderung wegen der verstopften Toilette i.H.v. 205,73€ hatte ich ebenfalls Widerspruch eingelegt und zudem meinen Anwalt vom Mieterverein eingeschaltet, da die verstopfte Toilette NICHT ordnungswidrig durch mich verursacht wurde. Es gab keinen Beweis, dass ich dieses verschuldet hätte.

Nun hat sie Hausverwaltung / Vermieter, wie der Mail zu entnehmen, mein Guthaben mit deren Forderungen, welche meines Erachtens nach rechtswidrig sind, angerechnet.

Meine Frage nun, darf die Hausverwaltung diese Forderungen mit meinem Guthaben verrechnen, obwohl dies keine Mietrückstände im rechtlichen Sinne sind????

Ich hoffe, ich habe nichts relevantes vergessen.



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