laufende kosten bis zur Vermächtnisübernahme
Frage:
Eine immobilie wurde per Vorrausvermächtnis einer 3.Person zugesprochen. Ohne weitere Verfügungen. Wer zahlt die entstehenden, laufenden Kosten dieser Immobilie( Unterhaltungskosten, wie Strom, Müllabfuhr usw), bis zur tatsächlichen Übergabe dieser Immobiliean den Vermächtnisnehmer( Eintrag ins Grundbuch)? Ist der vermächtnisnehmer hierfür kostenpflichtig, oder der Erbe?
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