Hallo mugelz,
hier findest du eine Liste, welche kalten Nebenkosten innerhalb der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden dürfen.
Kalte Nebenkosten und kalte Betriebskosten
Dort findest du auch alle Posten wieder, die oben aufgeführt sind, abgesehen von dem Punkt "Sonstige Kosten".
Sollte die geringsten Zweifel an der Nebenkostenabrechnung bestehen, würde ich einen Widerspruch einlegen und die ganze Sache zu einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mieterverein geben.
Lt. Statistik sind schließlich ca. 50% der Nebenkostenabrechnungen nicht in Ordnung.
Und bei der Summe, die dort möglicherweise aussteht, würde ich zu einem sicheren Rechtbeistand raten.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach