Vor Einzug Sonderkündigungsrecht? Rechtens?
Wir besitzen ein Mehrfamilienhaus. Ein Ehepaar hat bei uns eine Wohnung zum zweiten Mal mit Sohn, der nicht einzieht besichtigt und bei dem 2. Termin auch wie abgemacht den Mietvertrag unterschrieben. Am nächsten Tag hat der Sohn mir mitgeteilt, daß seine Eltern nicht mehr einziehen wollen und aus dem Mietvertrag raus möchten. Ich habe gesagt, daß Sie eigentlich für 3 Monate zahlen müßten (Kündigungsfrist) ich aber etwas mehr als einer Miete als Einmalzahlung zustimmen würde, dann wäre die Sache für uns erledigt. Jetzt haben wir ein Schreiben von deren Anwalt bekommen, daß Sie die außerordentliche Kündigung in Anspruch nehmen, da die Wohnung nicht den Sicherheitsstandarts entspräche (1. Wohnung haben Sie ja vorher gesehen, 2. Flachdach vor Küchenfenster als Gefahrenquelle deklariert, Einstiegsgefahr, allerdings ist das Fenster mit Rolladen, evtl. auch verriegelbarem gesichert. Ich weiß nicht wie ich darauf reagieren soll, meines Erachtens ist deren Kündigung unwirksam. Zumal Sie die Einstiegsgefahr in den Monaten sehen, in denen Sie verreist sind, ist jetzt in den nächsten 3 Monaten aber auch nicht der Fall. Kann mir jemand einen Rat geben? Vielen lieben Dank
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|