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Alt 30.01.2010, 00:29
viktoria viktoria ist offline
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Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 3
Standard Kündigung nach Mieterhöhung

Mieterin wohnt seit 35 Jahren in einem Dreifamilienhaus. Sie hat vor einem Jahr der Vermieterin den Mietvertrag ausgeliehen und nicht zurückbekommen.
Diese behauptet, den Vertrag gar nicht erhalten zu haben. Falls es um den Streitigkeiten geht, die mit dem Mietvertrag zusammenhängen könnten, wer hat die Beweispflicht?

Mitte September 2009 verlangte die Mieterin 25 € mehr, mit der Begründung:"Grundsteuer und Gebäudeversicherung anteilsmäßig". Diese Mieterhöhung hat die Mieterin akzeptiert, obwohl im Mietvertrag nichts über Nebenkosten stand, nur ein Betrag als Miete genannt wurde.

Mitte Dezember kündigte die Vermieterin eine weitere Mieterhöhung von 40 € an. Begründung: "Seit 2004 wurde die Miete nicht erhöht". Mein Kommentar:
Das ist keine Begründung. Eine Begründung sein könnte eventuell die Vorlage des örtlichem Mietspiegels. Selbst dann wäre die Erhöhung erst ab 01.März 2010 zu zahlen.

Mitte Januar 2010 teilte die Vermieterin mit, das ihr Haus eine neue Besitzerin hat. Diese kündigte geich die Wohnung der Mieterin mit der Begründung, daß das Haus verkauft wird oder eventuell selbs benutzt.
Gemäß BGB §573 beträgt die Kündigungsfrist vorliegendem Fall 12 Monate.
Wie soll die Mieterin reagieren?

Kann die neue Vermieterin eine Mieterhöhung verlangen, obwohl sie eine Kündigung ausgesprochen hat? Wenn ja, ab wann?



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