Wer für solch einen Fall des Sinneswandels einen Anwalt bemüht, weiß, dass er auf verlorenem Posten steht.
Sie haben das Recht, für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten die komplette Bruttomiete zu fordern. Lassen Sie sich bitte nicht durch das Schreiben des Anwalts irritieren. Der hätte auch geschrieben, dass seine Mandanten mit Elvis verwandt sind, wenn diese das behauptet hätten. Ein Anwalt
prüft nämlich nicht die Angaben seiner Mandanten, sondern schreibt, was man ihm sagt.
Das heißt, ein Sonderkündigungsrecht ist in diesem Fall nicht gegeben.
http://www.rechtslexikon-online.de/M...ungsrecht.html