AW: Kündigung nach Mieterhöhung
Hallo Viktoria,
ich stimme meinem Vorredner zu. Hier sollte wirklich professioneller Rechtsbeistand eingeholt werden.
Dennoch: Der Verkauf des Hauses ist kein Grund für eine Kündigung. Der Eigenbedarf schon. Hier darf aber nicht mit "eventuell" argumentiert werden.
Somit ist die Kündigung nach meinem Verständnis nicht Bestandskräftig genug.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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