AW: Vor Einzug Sonderkündigungsrecht? Rechtens?
Hallo,
ein Sonderkündigungsrecht wäre vor dem eigentlichen Einzug nur gegeben, wenn die Wohnung zum vereinbarten Einzugsdatum nicht genutzt werden kann. Z.B. weil der Vormieter noch nicht ausgezogen ist.
Aich ich würde mich hier nicht irritieren lassen und nun auf die komplette Zahlung der drei fälligen Monatsmieten bestehen.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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