Darf ein Vermieter eine Kaution und eine Bürgschaftserklärung verlangen?
Der Vermieter unserer WG verlangt neben einer Kaution auch noch eine Bürgschaftserklärung der Eltern, die damit über die gesamten anfallenden Kosten bürgen müssten. Darf ein Vermieter zwei Sicherheiten fordern, auch wenn im Vertrag nur von einer Kaution die Rede? Ich habe nämlich gehört, dass jeder Vermieter nur eine Art der Sicherheit von seinen Mietern verlangen darf.
Meine Mutter möchte eine solche Bürgschaft nicht unterschreiben, da sie nicht für die anderen Mitbewohner mit haften will. Kann der Vermieter auf dieser Erklärung beharren?
LG Miriam
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