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Alt 08.02.2010, 18:48
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Darf ein Vermieter eine Kaution und eine Bürgschaftserklärung verlangen?

Hallo Miriam,

es ist zwar nicht verboten eine Bürgschaft neben der Kaution zu verlangen, jedoch bringt es dem Vermieter keinen Vorteil, wenn bereits eine Kaution über 3 Monatsmieten gezahlt wurde. Denn nach dem Gesetz kann er nur eine Sicherheit in Höhe von höchstens drei Monatsmieten verlangen.

Hat er die in Form der Kaution, so kann er sich nicht mehr an die Bürgen halten. Diese können ihre Leistung nach § 766 BGB in einem solchen Fall verweigern!


Freundliche Grüße,


Meitrecht Einfach
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