Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 11.09.2008, 17:28
Cygnus001 Cygnus001 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 2
Standard Nix als Ärger mit der Bude

Hallo!

Ich habe vor 8 Wochen meine Wohnung bzw. die WG für einen längeren Zeitraum verlassen und dabei einen Kartoffelauflauf stehen lassen (meine Mitbewohnerin war ebenfalls zwei Wochen nicht da). Über den haben sich die Fliegen hergemacht und es hat wohl ganz schön gestunken.

NACHDEM! mein Vermieter die Wohnung geöffnet und einen Kammerjäger beauftragt hatte wurde ich bzw. meine Mitbewohnerin darüber informiert. Der Vermieter meinte zwar das er mich per SMS über den Geruch informiert hätte aber nicht darüber das er dort reingeht. Genaugenommen hat er die Wohnung nur geöffnet weil er mit einem Nachmieter die Wohnung besichtigen wollte wovon weder meine Mitbewohnerin noch ich etwas wussten.

Darf er das, oder hätte er mir bzw. meiner Mitbewohnerin Zeit geben müssen den Mangel selbst zu beseitigen, da ich nicht denke das ein verschimmelter Kartoffelauflauf und eine Anzahl an Fliegen und Maden den Einsatz eines Kammerjägers rechtfertigen.

Weiterhin teilte mir mein Vermieter mit er hätte Fotos der "verseuchten" Wohnung gemacht. Darf er das?
Sind diese Fotos im Falle einer Auseinandersetzung
wegen a) Hausfriedensbruch
oder b) die Rechtmäßigkeit der Kammerjägerbeauftragung
vor Gericht verwendbar??

Als ich dann ca. 10 Tage später wieder in der Wohnung war musste ich feststellen, dass mein Vermieter und/oder seine Putzfrau in meinem Zimmer aufgeräumt hatten.

(Zitat des Vermieters: "Da sah´s es ja aus wie bei Hempels unterm Sofa...<>...es lagen Spritzen rum", womit man er mir indirekt Drogenkonsum unterstellen will...
Ja, dort lag eine (1) Spritze ohne Kanüle rum die ich mal vor längerer Zeit für´s Modellbauen benutzt habe. Wirklich unordentlich war es dort nicht, es lagen halt ein paar Klamotten auf dem Boden etc.

Da meine Mitbewohnerin noch am Tage der Kammerjägeraktion in die Wohnung ging und dort gleich wieder rauskam und sich lange und heftig übergeben musste (wohl aufgrund der gesprühten Mittel... ihr eigener O-Ton), gehe ich davon aus das die Wohnung Tage später abermals unberechtigter Weise betreten wurde ohne das man uns informiert hätte.
Dabei wurde dann wohl auch mein Zimmer zum ersten oder wiederholten male betreten und "aufgeräumt".

Kann ich nachträglich noch Strafanzeige wegen Diebstahls stellen da mir erst beim Auszug Ende August auffiel das einige Dinge fehlten?
(Bargeld, eine Armbanduhr, ein USB-Stick)

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch ist m.M. nach auf jedenfall für das zweitmalige betreten drin. Wie es mit dem ersten mal aussieht möge man mir sagen.


Zur Wohnung: eine WG-Wohnung für drei Parteien, wobei zum fraglichen Zeitpunkt nur meine Mitbewohnerin und ich dort eingemietet waren, ein Zimmer stand leer.

Was könnte ich sonst noch tun damit der Vermieter merkt das es so nicht geht?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen