Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir leider schon gedacht, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Leider konnte ich meine Vermieterin bis jetzt nicht erreichen.
Was mich allerdings stört ist, dass das Geld zum Zeitpunkt der Kündigungsaussprache bereits überwiesen wurde, auf dem Konto der Vermieterin aber noch nicht gutgeschrieben wurde. Die Vermieterin wusste zu diesem Zeitpunkt, dass das Geld bereits überwiesen wurde.
Ist unter diesen Umständen eine fristlose Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt möglich?
Ich habe unter diesem Link
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Kuendigung.htm einen Beschluss gefunden, dass der Zeitpunkt der Überweisung entscheident wäre und nicht der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem begünstigten Konto.
Hat vielleicht jemand Informationen darüber? Bzw. ob dieser Beschluss in allen Fällen gilt?
Danke und viele Grüße, Ändi