Selbstbeteiligung
Hallo.....
in unserem Mietvertrag steht folgende Klausel
"Kleinere Reparaturarbeiten und Schönheitsreparaturen bis zu dem Gesamtbetrag von € 500,- pro Einzelrechnung bzw. max. € 1500,- pro Jahr sind vom Mieter zu bezahlen."
Ist das Rechtswirksam?Kommt mir ein bißchen hoch vor.Habe gelesen,das die Selbstbeteiligung nicht mehr als 10 % der Jahresmiete übersteigen darf.
Vielen Dank
Shirabie
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