Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 18.02.2010, 23:26
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: fristlose Kündigung durch Vermieter wegen Mietrückstand. Hilfe!

Hallo,

dies ist korrekt. Der Zeitpunkt der Überweisung und nicht der Gutschrift der Miete ist ausschlaggebend.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, ob der Zeitpunkt der Rückstände innerhalb der 2-Monatsfrist gemäß Regelung zum Mietrückstand erfolgte oder erst, als diese Frist verstrichen ist - denn dann ist die fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstand rechtens! Dies geht nicht eindeutig aus dem geschilderten Sachverhalt hervor.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten