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Alt 12.09.2008, 10:28
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Cygnus,

also in deinem Fall handelt es sich meiner Meinung nach direkt um Hausfriedensbruch.
Deine bzw. Eure Wohnung darf nur mit Eurer Zustimmung betreten werden. Kannst du nachweisen, dass diese nicht gegeben wurde ist das auch ein Grund für eine fristlose Kündigung durch den Mieter. Aber so wie ich das verstanden habe ist Euer Mietverhältnis ja seit August beendet.

Bzgl. der Strafanzeige wegen Diebstahl: Ich bin der Meinung, dass Straftaten ja nicht in gewisser Weise verjähren. Also hast du hier eine Möglichkeit diese zu stellen.

Hausfriedensbruch liegt meiner Meinung nach in beiden deiner geschilderten Fälle vor.
Die Frage ist natürlich wie der Vermieter das Eindringen in die Wohnung begründet.
Aber einen etwas riechenden Kartoffelauflauf halte ich nicht zwingend für einen Notfall.
Ebenso den Einsatz eines Kammerjägers halte ich für überzogen.
Und das deine Wohnung ohne dein Wissen von einer Putzkraft aufgeräumt wird ist eine Frechheit. Vor allem, weil in keinerlei Punkten mit dir eine Absprache getroffen wurde.

Wegen der Fotos würde ich mir keine Gedanken machen. Die Dokumentieren ja nur, dass die Wohnung zu unrecht betreten wurde. Und wenn da ein Auflauf und paar Fliegen und Maden drauf zu sehen sind, dann sollte dich das nicht beunruhigen. Die Kosten des Kammerjägers hat ja sicher auch der Vermieter übernommen...

Solltes du noch weitere Fragen haben, so stehe ich dir gerne zur Verfügung.


Grüße,


Mietrecht-Einfach
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