Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 21.02.2010, 18:12
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigung trotz 2 Jahres Mietvertrag möglich?

Hallo Lemo,

diese Frist ist für Mieter sowie Vermieter verbindlich.

Möglichkeiten wären alle Gründe, die für eine fristlose Kündigung gereichen. Mehr zum Thema: Die frislose Kündigung durch den Mieter

Vermutlichfinden diese Gründe in Eurem Falle keine Erfüllung.

Somit bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter, um die folgenden Optionen auszuloten:

- Aufhebungsvertrag
- Stellung eines Nachmieters

Auf den Aufhebungsvertrag wird sich der Vermieter sicher nicht einlassen. Das Suchen und Stellen eines Nachmieters könnte jedoch größeren Erfolg haben - verpflichtet zur Annahme eines Nachmieters ist der Vermieter jedoch nicht.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten