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Alt 26.02.2010, 20:07
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietvertrag mit Fortsetzungsklausel

Sogenannte Zeitmietverträge sind nur noch in 2 ganz genau festgelegten Varianten möglich.

1. Der qualifizierte Zeitmietvertrag muss das Ende mit einer Begründung (Eigenbedarf, Umbau/Abriss des Hauses, etc.) angeben. Wenn der Vertrag ausläuft ist tatsächlich Schluss.

2. Ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss. Dieser Vertrag kann bis zu 4 Jahren laufen und wandelt sich am Ende automatisch in einen unbefristeten Vertrag.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm
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