Sogenannte Zeitmietverträge sind nur noch in 2 ganz genau festgelegten Varianten möglich.
1. Der qualifizierte Zeitmietvertrag muss das Ende mit einer Begründung (Eigenbedarf, Umbau/Abriss des Hauses, etc.) angeben. Wenn der Vertrag ausläuft ist tatsächlich Schluss.
2. Ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsausschluss. Dieser Vertrag kann bis zu 4 Jahren laufen und wandelt sich am Ende automatisch in einen unbefristeten Vertrag.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm