Lesen Sie bitte, was dazu im Mietrechtslexikon zu finden ist:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap4.htm
Eine genaue Aufstellung der für Ihre Wohnung entstehenden/entstandenen Kosten setzt das natürlich voraus, denn Sie müssen nicht die Fenster Ihres Vermieters mitfinanzieren.