Ihre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, nicht kürzer, nicht länger. Fristlos ist überhaupt ein Unding!
Sie können aber die zukünftigen Vorauszahlungen unter Hinweis auf die fehlenden Abrechnungen aussetzen bis der Vermieter in die Hufe kommt. In diesem Fall sollten Sie das Vorgehen aber unbedingt mit einem Anwalt oder Mieterverein besprechen.
Um sich vorzubereiten rate ich Ihnen zur Lektüre des Mietrechtslexikon:
www.mietrechtslexikon.de