Die Kosten für Wasser/Abwasser/ Müll können nach Personenzahl
oder Wohnungsgröße abgerechnet werden, je nach dem, was im Mietvertrag dazu vereinbart ist. In der Regel wird der Wohnungsgröße der Vorzug gegeben, weil sich die ja nicht ändert im Laufe der Mietzeit.
Ein einmal eingeführter Umlageschlüssel kann aber nicht geändert werden, weil dies eine Änderung des Mietvertrages bedeuten würde.
Eine Aufteilung zwischen Wasser- und Abwasserkosten habe ich bisher noch nicht erlebt, da die Abwassermenge nicht gemessen werden kann und zu 99,999% der Menke Frischwasser entspricht.
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles...s/1568325.html