Lau Gesetzgeber (Betriebskostenverordnung) dürfen die "kalten" Nebenkosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Sie müssten sich also ganz weit oben wegen der Ungerechtigkeit beschweren oder Sie treten Ihrem Vermieter auf die Füße, damit er pro Wohnung eine Wasseruhr installiert.
Aber vielleicht gibt es in Ihrem Bundesland schon längst die Vorschrift für Kaltwasserzähler. Sehen Sie bitte selbst:
http://www.exatron.de/download/kaltw...18766fc73291e7