Oh je, da läuft einiges verkehrt.
1. Eine sogenannte Kleinreparatur/Bagatellschadensklausel sieht andere Summen vor. Das hat auch der BGH (Bundesgerichtshof) so entschieden. Aber lesen Sie bitte selbst:
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1
2. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass der Vermieter diese Dinge komplett aus seiner Tasche bezahlen muss. Er könnte bestenfalls den Wasserhahn von Ihnen bezahlen lassen, denn er ist nicht verpflichtet solche Dinge wie Armaturen und Sanitäreinrichtungen zu ersetzen, wenn deren Gebrauch noch möglich ist. Hängt also immer vom Einzelfall ab.
3. Aufgrund des Austauschs hat er aber auch kein Recht, die Miete zu erhöhen, denn hier wurde ja nur alt gegen neu ausgetauscht, also keine wirkliche Modernisierung vorgenommen. Eine Mieterhöhung aber wäre möglich, wenn laut Mietspiegel oder Vergleichswohnungen eine Mieterhöhung zulässig ist.
4. Bleibt Ihr Vermieter aber bei seinem Standpunkt, dann benötigen Sie die Hilfe eines Mietervereins oder eines Anwaltes für Mietrecht.