Ein liebes Hallo in die Runde.
Schön, dass es dieses Forum gibt und die Möglichkeit seine Unwissenheit mit Wissen aufzufrischen
Es geht um Folgendes.
In unserem Mietvertrag steht folgendes:
§2
Das Mietverhältnis beginnt am
01.05.2003
....
3. Der Mietvertrag wird auf die Dauer von
24 Monaten geschlossen und läuft
bis zum 01.05.2005. Er verlängert sich jeweils um
6 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
....
5. Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. ....
Sooo. Jetzt habe ich gehört, dass die Kündigungsfrist auf 3 Monate verkürzt wurde. Gilt dies auch in diesem Fall? Und wenn ja, wäre es lieb, wenn ihr mir hier Beispiele nennen könntet, wie das dann aussehen würde.
Nehmen wir mal an, wir würden gerne Ende März 2009 ausziehen wollen, oder Ende Januar 2009, wann müssten wir dann spätestens die Kündigung abgegeben haben?
Ich hoffe, dieser Sachverhalt ist nicht ganz so schwer zu knacken und zu erklären und bedanke mich schon mal ganz lieb im Voraus für Zeit und Mühen.
liebe grüße
thorsten
p.s.: Es ist ein Mietvertrag für Wohnraum