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Alt 25.09.2008, 13:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Thorsten,

du hast Recht - die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Diese setzt aber voraus, dass in dem Mietvertrag nichts gegenteiliges geregelt ist.

In deinem Mietvertrag steht ja, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt. Das ist meiner Meinung nach zulässig und dementsprechend auch einzuhalten.


In diesem Fall sollte die Kündigung bis spätestens beim Vermieter sein:

Kündigung zu Ende März 2009 (31.03.2009):
Die Kündigung sollte spätestens am 03.10.2008 zugestellt sein (6 Monate abzgl. 3 Werktage für den Postversand)

Kündigung zu Ende Januar 2009 (31.01.2009):
Die Kündigung sollte spätestens am 03.08.2008 zugestellt sein (6 Monate abzgl. 3 Werktage für den Postversand)

Jedoch scheint sich das bei dir ein wenig anders zu Verhalten, denn so wie ich das verstehe ist dein Mietvertrag jeweils nur zum 30.04. und zum 30.10. eines Jahres zu kündigen, da er sich ja jeweils am 01.05. sowie 01.11. eines Jahres um weitere 6 Monate verlängert.

Das bedeutet, wenn du am 30.10. eines Jahres ausziehen möchtest, dass du spätestens am 03.05. die Kündigung zugestellt haben musst, da der Vertrag ab dem 01.11. und ohne 6 monatig vorher gekündigt zu haben, sich ja wieder um 6 Monate verlängert ...

Im letzten Punkt bin ich mir jedoch nicht 100%ig sicher.

Wenn du absolute Klarheit haben möchtest, dann empfehle ich dir einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen oder dich an einen der zahlreichen Mietervereine in deiner Region zu wenden.

Ich hoffe dennoch eine Hilfe gewesen zu sein und hoffe meine Ausführungen waren leicht verständlich ...


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach
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