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Alt 25.09.2008, 15:10
Thorsten Thorsten ist offline
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Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 2
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Lieben Dank für die schnelle Antwort.
Habe hier etwas gefunden:

Zitat:
Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Gilt dies denn nicht dann auch bei uns?
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