Hier stellt sich meiner Meinung die Frage, in welchem Maße Sie mit diesen Kosten belastet werden sollen. Alle Mieter, vom Erdgeschoss bis unters Dach mit den gleichen Kosten zu belasten, dürfte wohl nicht möglich sein. Hier muss der Vermieter auf den Nutzen der einzelnen Mieter die Mieterhöhung angehen.
Lesen Sie bitte dazu aus einem ähnlichen Fall:
http://www.ra-wiedner.de/modernisierung.html
Für die späteren laufenden Kosten des Fahrstuhlbetriebs werden Sie über die Betriebskostenabrechnung belastet werden, auch wenn Sie den Fahrstuhl nicht nutzen.