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Alt 19.03.2010, 17:58
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Dach undicht, Dachstuhl marode

1. Diese Versicherung tritt dann ein, wenn durch Sturm, Leitungswasser, Hochwasser u.ä. ein Schaden am Haus entsteht und nicht, wenn die Substanz des Hauses vor die Hunde geht. Die Kasko-Versicherung Ihres Autos bezahlt doch auch nicht die Rechnung für das kaputte Getriebe, oder doch bei Ihnen?

2. Wenn tatsächlich der Dachstuhl zusammen stürzen sollte, dann übernimmt die Gebäudeversicherung Ihren Schaden, vorausgesetzt ein Sturm hat da nachgeholfen, sonst nämlich nicht.

3. Und noch einmal: Sie sollten rechtmäßig mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Wenn Ihr Vermieter kein Geld hat, dann läßt er das Haus verkommen. Es ist sein Eigentum, mit dem er machen kann, was er will.

4. Wenn das Bauaufsichtsamt das Dach/Haus für einsturzgefährdend ansieht, dann wird man Ihnen nahe legen, sich eine andere Wohnung zu suchen. Dieses Amt kann den Vermieter nicht dazu verdonnern, dass Dach neu aufzubauen.

Geändert von Regenmacher (19.03.2010 um 18:01 Uhr)
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