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Alt 26.09.2008, 12:47
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Thorsten.

So wie ich das verstehe ändert sich das Mietrecht im Bezug auf deine Informationen ja nur für im Mietvertrag gestaffelte Kündigungsfristen.

z.B.
Kündigung nach einem Jahr innerhalb 3 Monate
Kündigung nach zwei Jahren innerhalb 6 Monate
Kündigung nach drei Jahren innerhalb 12 Monate

Und so wie ich das bei dir verstehe handelt es sich um eine individuelle Regelung, die nicht in diesen Bereich fällt.

Aber 100%ig sicher bin ich mir da leider auch nicht.

Aber es ist ja so, dass individuelle Regelungen eines Vertrags in der Regel nicht durch das Gesetz geändert werden dürfen, es sei denn sie sind nicht zumutbar und somit nichtig.
Diese Änderungen beziehen sich meiner Meinung nach nur auf standardisierte Mietverträge.

Wenn du eine 100%ig fachkundige Auskunft haben möchtest, dann muss ich dir nochmals empfehlen einen Fachanwalt Mietrecht aufzusuchen oder dich an einen Mieterverein in deiner Nähe zu wenden.
Insbesondere, wenn du mit dem Gedanken spielt deine Wohnung in absehbarer Zukunft zu kündigen! Da wäre es angebracht auf der sicheren Seite zu sein!


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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