AW: Wie lange kann der Vermieter Nebenkosten nachfordern?
Da die Betriebskostenabrechnung für 2007 scheinbar in 2008 fristgerecht erstellt und zugestellt wurde, begann mit Ende des Jahres 2008 die Verjährung von 3 Jahren. D.h., ab dem 01.01.2012 ist diese Rechnung verjährt.
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