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Alt 23.03.2010, 15:45
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Bitte haben Sie Verständnis, dass ein Forum keine Auskünfte über Rechtswirksamkeit u.ä. geben kann und darf.

Da aber, wie Sie schreiben, das Mieterhöhungsverlangen in seiner Form nicht zu beanstanden ist, hat jeder Mieter Zeit genug, um zu prüfen, ob auch die Mieterhöhung berechtigt ist.

Es spricht doch eigentlich nichts dagegen, wenn Sie Ihren Mitmietern bei diesem Komplex Hilfestellung geben.
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