AW: Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
Danke für die schnelle Antwort, die mir so zwar nicht ganz weiterhilft, die ich aber auch wegen des in Deutschland so einzigartig bestehenden Verbots der "Rechtsberatung ohne Anwaltsrobe" verstehe. Es hat mich aber nicht abgehalten, meinen Nachbarn auf Nachfrage den Mietspiegel zu erklären. :-)
Deshalb meine letzte Frage anders formuliert: Doller Versuch, oder?
Danke und schönen Abend noch.
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