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Alt 23.10.2008, 09:52
Nick Nick ist offline
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Registriert seit: 23.10.2008
Beiträge: 1
Standard Mieterhöhung nach Modernisierung

Hallo,

nach einer Modernisierung kann der Vermieter 11% der Kosten auf die jährliche Miete umlegen (§559 BGB). Gilt das nur für 1 Jahr oder auf Dauer? Wenn auf Dauer, hat der Mieter nach rd. 9 Jahren die komplette Modernisierung finanziert -Abschreibung und Zinsen mal unberücksichtigt-. Kann das sein???



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