Hallo,
nach einer Modernisierung kann der Vermieter 11% der Kosten auf die jährliche Miete umlegen (§559 BGB). Gilt das nur für 1 Jahr oder auf Dauer? Wenn auf Dauer, hat der Mieter nach rd. 9 Jahren die komplette
Modernisierung finanziert -Abschreibung und Zinsen mal unberücksichtigt-. Kann das sein???