AW: Boiler defekt, Sache des Vermieters?
Wo haben Sie gehört, dass Warmwasser in der Küche ein unbedingtes Muss der Vermieters ist. Dieses ist nämlich falsch. Im Bad können und dürfen Sie voraussetzen, dass Sie dort warmes/heißes Wasser vorfinden, aber nicht in der Küche, denn dort können Sie auch mit dem Herd oder einem Wasserkocher für das nötige Warm/Heißwasser sorgen.
Sie sollten also auf eigene Kosten für Ersatz sorgen.
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