AW: Boiler defekt, Sache des Vermieters?
Dennoch würde ich empfehlen, den Vermieter auf die Problematik anzusprechen. Vielleicht übernimmt er die Kosten oder Sie schlagen vor sich diese zu teilen.
Wenn das Mietverhältnis gut ist, dann kann das funktionieren, aber wie gesagt: eine Pflicht des Vermieters besteht nicht!
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
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