Vermieter will Beteiligung an Reparatur
Hallo zusammen,
ich bewohne ein 1 - Zimmer Appartment mit Dusche und WC, in letzterem ist, da kein Fenster vorhanden ein Lüfter eingebaut welcher defekt war und nach Absprache mit dem Vermieter von einer Elektrikerfirma welche für das gesamte Appartmenthaus zuständig ist ausgetauscht wurde.
Den Reparaturauftrag hatte der Vermieter in Auftrag gegeben weil es laut Rücksprache mit der Elektrikerfirma in Vergangenheit mit anderen Mietern Probleme gab wer die Reparaturkosten übernimmt, da sich die Firma immer an den Auftraggeber hält.
Nunmehr möchte mein Vermieter dass ich mich an der Reparatur welche mit über 200 EUR zu Buche schlägt beteilige was ich telefonisch anfangs auch zusagte, es im nachhinein aber nicht einsehe, da dieser Lüfter zum Mietobjekt gehört zumal im Bad auch kein Fenster ist.
Ich bin zudem Hartz IV Empfänger und kann die Hälfte der Reparatur auch gar nicht aufbringen.
Kann und darf der Vermieter mich anhalten mich an der Reparatur zu beteiligen, gibt es Gesetze, bzw. wie kann ich mich, ohne den Vermieter zu verärgern dahingehend äußern dass er alleine für die Reparatur verantwortlich ist?
Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert
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