Anhalten zur hälftigen Bezahlung kann Sie der Vermieter. Nur ist es Ihr gutes Recht, dieses Ansinnen komplett abzulehnen.
Der Betrag von 200,- Euro übersteigt bei weitem die Summe, zu der ein Mieter per Mietvertrag im Rahmen der Kleinreparaturklausel verpflichter werden könnte:
http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1