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Alt 08.04.2010, 18:21
pami2010 pami2010 ist offline
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Böse Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln

1.Mietgrößenunterschied bwz. Mietgrößenbetrug

Mietkürzung !Mietvertrag ungültig

Es liege ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent ist als im Mietvertrag angegeben. Der Mieter könne bei einer Flächenabweichnung von etwa 17 % auch die Miete um 17 % kürzen. Gleichzeitig hat auch der Mieter das Recht, in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Der Anspruch besteht für 3 Jahre, beginne aber erst wenn der Mieter wisse, dass er einen Anspruch habe.
Urteil mit dem Aktenzeichen: VIII Zr 144/09

2. Küche ist seit Einzug in einem Zustand, den ich nicht repektiere!
3. Seit gestern befindet sich zum wiederholten malte Müll im Treppenhaus, daraus laufen unbekannte Flüssigkeiten aus

4. Es riecht im Treppenhaus und wo die Mülltonnen Ihren Platz haben einfach nur noch ungenehm.

5. Überall liegen die Zeitungen aus.


kANN ICH DA EINE SONDERKÜNDIGUNG EINREICHEN

bITTE SCHNELLE ANTWORT



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