Mieterhöhung um 50%
Hallo, ich benötige rechtliche Info zu Mieterhöhung!
wenn man 26 Jahre in einer 2,5 Zi. Genossenschaffts-Wohnung wohnt (Bundesland - Schleswig/Holstein - Kreis Pinneberg) und wie hoch darf die Miete nach einer Modernisierung erhöht werden?
Nach dem was ich gelesen habe, darf ja 11% der Modernisierungskosten auf die Miete überschlagen werden und überzogene Maßnahmen, die auf Luxus deuten und die Kosten explodieren lassen, sollen ebenfalls nicht auf die Mieter übertragen werden.
In den Kosten sind die Instandhaltungskosten abgezogen, soweit scheint alles auf ersten Blick korrekt zu sein.Zusätzlich sollen die Wohnungen neue Balkone und Terrassen bekommen. Kann man dies als Luxus deuten? weil die Kosten werden als Modernisierungskosten aufgeführt.
Außerdem wird die kalt Miete um 50% teurer. Deshalb frag ich mich, ob die Mieterhöhung korrekt ist. Der Mietvertrag ist ja von 1984. Gilt hier evtl. andere Regeln?
Vielen Dank im Vorraus!
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