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Alt 08.04.2010, 19:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln

1. Kündigungen von Mietwohnungen werden nicht eingereicht, sondern schlicht und einfach dem Vermieter beweisbar in der Schriftform mitgeteilt.

2. Zu allen von Ihnen angeführten Punkten fehlen die Fakten, um eine Beurteilung vornehmen zu können.

3. Alle die von Ihnen genannten Punkte könnten eventuell zu einer Mietminderung führen, vorausgesetzt der Vermieter sorgt nicht für Abhilfe nachdem Sie ihn z.B. per Einschreiben dazu aufgefordert haben. Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

4. Eine Mietminderung ist aber nur bei der Verschlechterung der Mietsache durchzusetzen. Bei dem, was Sie anführen kommt mir der Verdacht, dass dieser Zustand (inklusive der Küche) schon bei Ihrem Einzug vorhanden war. Darum auch keine Mietminderung.

5. Vorausgesetzt Sie haben einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben, dann müssten Sie noch bis zum 31. Juli in dieser Wohnung ausharren.

6. Ihren Punkt 1 verstehe ich nun garnicht. Da fehlen die Zahlen, um überhaupt etwas zu sagen.
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