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Alt 08.04.2010, 20:32
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mieterhöhung um 50%

Hallo,

der Fall scheint leider ein wenig zu verschachtelt zu sein, als dass Sie in diesem Forum eine stichhaltige Information erhalten könnten.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, die einzelnen Darlegungsgründe für die Mieterhöhung und die Mieterhöhung nach Modernisierung zu prüfen und mit den folgenden gesetzlichen Richtlinien abzuprüfen:

Da es hier um richtig Geld geht empfehle auch ich einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in der Nähe aufzusuchen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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