Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 09.04.2010, 09:20
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln

Zu 1. Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn Sie den Vermieter schon auf einen anderen Mietpreis runtergehandelt haben, dann dürfte der neue Preis doch wohl mit der tatsächlichen Wohnungsgröße übereinstimmen. Und wenn Sie sagen, dass man auf 15 m² nicht leben könne, dann haben Sie doch die Größe des Zimmers vor Unterschrift unter den Vertrag gesehen und hätten nicht unterschreiben dürfen.

Zu 2. Für eine neue Küchenzeile muss der Vermieter nur sorgen, wenn dies vorab im Mietvertrag vereinbart wurde. So aber heißt es, vermietet wie besichtigt. Und eine Mietminderung können Sie momentan auch nicht durchsetzen, weil diese nur für eine Verschlechterung der Mietsache Gültigkeit hat.
Mit Zitat antworten