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Alt 13.04.2010, 09:27
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht wegen Mängeln

Ich wiederhole mich, aber vielleicht verstehen Sie es dann beim zweiten Mal.

Wenn Sie eine Wohnung von 15 m² angemietet haben und für diese Größe entsprechend Miete bezahlen, haben Sie keinen Grund, die Miete zu mindern und auch kein Sonderkündigungsrecht.

Sie schreiben: 2. Küche ist seit Einzug in einem Zustand, den ich nicht repektiere!


Also haben Sie doch schon bei Einzug gesehen, dass die Küche marode ist. Haben Sie es schriftlich vom Vermieter, dass er Ihnen eine neue Küche stellt? Nein! Dann bitte lesen Sie noch einmal, was ich über Mängel an der Mietsache geschrieben habe und das dass nur bei einer Verschlechterung eine Mietminderung möglich wäre, aber nie ein Sonderkündigungsrecht zum Tragen käme.

Kündigen Sie mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten und Sie sind die Wohnung los. Bei der nächsten sollten Sie sich aber etwas genauer umschauen, besonders auch das Umfeld, damit Sie nicht vom Regen ion die Traufe kommen.
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